Arbeitsrecht

Das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Arbeitsverhältnis wird maßgeblich von der wirtschaftlich dominanten Stellung des Arbeitgebers und seinem Weisungsrecht gegenüber dem Arbeitnehmer geprägt.
Dies macht ein gesetzliches Regelwerk erforderlich, welches das Machtverhältnis juristisch ausgleicht.
Es soll Lohnansprüche sichern, die dem Arbeitnehmer richtigerweise zustehen und ihn vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen.

Im Rahmen des Arbeitsrechts liegen die Schwerpunkten vorallem im:
    Arbeitsvertragsrecht
    Abmahnungen
    Kündigungsschutzrecht
    Lohnfortzahlungsansprüche (Krankheit, Urlaub)

Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Verbindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aus der alle Ansprüche und Pflichten erwachsen.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und gegen diese vorgehen möchten, bereiten ich mit Ihnen eine entsprechende Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht vor.

Wenn Sie einmal nicht zum Dienst erscheinen können oder für längere Zeit an der Verrichtung Ihrer Arbeit verhindert sind, prüfen ich die Frage nach einem Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber und wie sich dieser, wenn gegeben, durchsetzen lässt.

Als Arbeitgeber ist für Sie von Interesse, welche Möglichkeiten Ihnen gegeben sind, unerwünschtes Verhalten von Arbeitnehmern zu unterbinden, ohne gleich zum Mittel der Kündigung zu greifen.