Beratung / Vollmachten

Eine Mandatsübernahme im Rahmen meiner Rechtsanwaltskanzlei bedarf immer einer schriftlichen Bestätigung durch mein Büro. Die Bestätigung übersende ich Ihnen, sofern alle Voraussetzungen gegeben sind, unverzüglich nach Eingang einer Vollmacht.

Sofern die übermittelten Informationen für die Bearbeitung nicht ausreichen, um die Rechtslage im erforderlichen Umfang zu begutachten, werde ich mich so schnell als möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Wahrung gerichtlicher Fristen nicht durch Absendung von Informationen an mein Büro erzielt werden kann. Allein entscheidend ist, wann der entsprechende Schriftsatz beim zuständigen Gericht eingeht.

Im Weiteren bitte ich Sie zu beachten, dass ich nur in Ausnahmefällen strafrechtlichen Mandate übernehme.
Ich bin Ihnen jedoch gern dabei behilflich, einen kompetenten und sachkundigen Kollegen zu finden.

Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist in der Regel ein Arbeitstag zu veranschlagen.