Arbeitgeber-Kündigung nach Arbeitnehmer-Kündigung

Das Arbeitsgericht Siegburg (AZ: Ca 500/19 vom 17. Juli 2019) hat entschieden, dass die Gegenkündigung des Arbeitgebers nach Kündigung des Arbeitnehmers in der Regel ungerechtfertigt ist. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber auf eine Kündigung des Arbeitnehmers in der Art und Weise reagiert, dass er den Arbeitnehmer mit einer kürzeren Kündigungsfrist gekündigt hatte. Als Begründung führte der Arbeitgeber an, dass sich in der Kündigung des Arbeitnehmers ein Abkehrwillen des Arbeitnehmers zum Ausdruck kommen würde.

Der Arbeitnehmer konnte sich gegen diese Kündigung erfolgreich mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen. Das Arbeitsgericht hat entscheiden, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Der Abkehrwillen des Arbeitnehmers rechtfertige im vorliegenden Fall keine Kündigung.

Die sei nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Stelle nur schwer Neubesetzen könne und gerade jetzt einen schwer zu findende neue Arbeitskraft einstellen könnte. Dies lag im zu verhandelnden Fall nicht vor, da der Arbeitgeber auf einen vorhandenen Mitarbeiter zurückgreifen konnte.